Satzung [>> PDF]
§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Zweck des Vereins ist die Schaffung eines Hauses von Frauen mit Räumen für
Das Haus ist ein Ort der Entfaltung. Es soll sowohl Schutzräume für Mädchen und Frauen bieten und der Unterstützung hilfsbedürftiger Frauen und Mädchen dienen. Insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen sollen unterstützt und gefördert werden. Hierzu gehört es auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Räumlichkeiten und damit zur Nutzung der Angebote des Hauses zu ermöglichen. Das Haus bietet Raum für interkulturelle Begegnungen. Kunst, Kreativität und Schaffenskraft von Frauen soll gefördert und in seiner ganzen Bandbreite der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Haus wird so zu einem Ort der allgemeinen Erwachsenen- und Weiterbildung. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet mit dem 31. Dezember 1998.
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind:
a. der Vorstand
b. der Beirat
c. die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Der Beirat
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren einen Beirat. Dieser hat die Aufgabe, die Arbeit des Vereinsvorstandes zu unterstützen. Er besteht aus mindestens 2 und höchstens 5 Mitgliedern.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
§ 10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an „Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.“, Bahnhofstraße 12 in Bad Oldesloe. Der Verein hat das Vermögen ausschließlich für mildtätige und gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
§ 11 Gründung einer Stiftung
Nach Tilgung der mit dem Haus verbundenen Verbindlichkeiten werden dann erzielte Gewinne in eine noch zu gründende Stiftung oder eine vergleichbare gemeinnützige Institution einfließen. Diese wird die Unterstützung von Mädchen- und Frauenprojekten zum Ziel haben und soll den Namen „Helga und Günter Schlicht Stiftung“ tragen.
Satzung gütig ab 20.10.2020
Anlage 1 Beitragsordnung gemäß § 5 Absatz 5
§ 1 Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 60.- Euro
§ 2 Mitgliedsbeiträge werden nach Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates im Januar eines jeden Jahres seitens BELLA DONNA eingezogen oder sind vom
Mitglied innerhalb von drei Monaten im laufenden Geschäftsjahr im Voraus zu entrichten auf das Konto bei der Sparkasse Holstein:
BELLA DONNA e.V.
IBAN DE 68 213 522 40 0000011346
BIC NOLA DE 21HOL
§ 3 Bei Austritt oder Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung geleisteter Beträge.
BELLA DONNA - Ein Haus von Frauen e.V.
Bahnhofstraße 12
23843 Bad Oldesloe
fon: +49 (04531) 891 837
fax: +49 (04531) 801 825
MieterInnen
Familiengarten - ein Projekt der OASE /
Oldesloer
Alternative Soziale
Einrichtung e.V.
Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.
Heilpraktikerin - Sylvia Heinsohn
Med. Massagepraxis und Physiotherapie - Mareile List
Schreibberatung und systemische Therapie - Birte Stark
Zwergenhilfe - Sabine Wisniewski
!!! Die Hebammenpraxis ist im April 2020 umgezogen in die Salinenstraße 31 in Bad Oldesloe
BELLA DONNA - Ein Haus von Frauen e.V. ist Mitglied in der
LAG Soziokultur Schleswig Holstein e.V.
Fachverband für Kulturpolitik und Soziokultur
Interessens- und Lobbyverband für soziokulturelle Zentren, Projekte und Initiativen in Schleswig-Holstein gegenüber Land und Kommunen